Sie brauchen Hilfe im Betrieb oder in der Familie?

LBHD

Die LBHD GmbH mit ihren Betriebshelfer/innen hilft in der Landwirtschaft bei sozialen und betrieblichen Notlagen. Fällt etwa auf einem Bauernhof plötzlich die Bäuerin oder der Bauer aus, können die Familie und der ganze Betrieb schnell in Schwierigkeiten kommen. Dann ist dringend kompetente Hilfe nötig. Jemand muss sich darum kümmern, dass alles weiterläuft, die Familie versorgt wird, der Haushalt funktioniert, die Tiere gefüttert werden und vieles mehr. Betriebshelfer/innen sind hervorragend ausgebildete Fachkräfte. Sie können ihnen Ihren Betrieb getrost anvertrauen.
Die Einsatzvermittlung im Landkreis nimmt in Notfällen Ihren Hilferuf entgegen. Sie schickt eine/n Betriebshelfer/in zu Ihnen. Zunächst muss sich die Einsatzkraft mit der betrieblichen Situation vertraut machen und erkennen, wo Hilfe am dringendsten ist. Je nach Betrieb sieht der Einsatz deshalb ganz verschieden aus. So weit möglich bespricht die Einsatzkraft selbstverständlich mit der Person, die sie ersetzen soll, die geplante Vorgehensweise. Sie kann einen Betrieb organisieren und alle wichtigen Aufgaben erfüllen. Selbstverständlich unterliegt sie dabei der Schweigepflicht. Die Einsatzkraft bleibt, bis alles wieder in seine gere­gel­ten Bahnen kommt. Das kann mehrere Tage, manchmal aber auch Wochen dauern. Und darauf legen wir besonderen Wert: Nach Möglichkeit bleibt während des gesamten Einsatzes immer die selbe Einsatzkraft vor Ort. In seltenen Fällen kann aber doch ein Wechsel notwendig sein, weil die Einsatzkraft Urlaub hat, zu einer wichtigen Weiterbildung geht, oder aus anderen Gründen. Die Einsatzleitung bemüht sich sehr, das rechtzeitig mit Ihnen abzustimmen. Sie sollen schließlich sicher sein, dass alles bestens läuft.

Unsere qualifizierten Fachkräfte unterstützen Sie in folgenden Situationen:

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Die LBHD GmbH ist eine gemeinnützige Einrichtung, die in der freien Wohlfahrtspflege tätig ist. Sie finanziert sich zu einem nicht unerheblichen Teil aus Zuschüssen und Spenden, da die Sozialversicherungsträger oftmals nicht die gesamten Einsatzkosten übernehmen. Wenn auch sie diese wichtige Arbeit mit einem kleinen Beitrag unterstützen möchten, können sie das hier gerne tun

Einsätze in der Land- und Forstwirtschaft werden nach dem Agrarwirtschaftsgesetz dankenswerterweise gefördert.